- Gelieferte Ware können Sie innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, es gibt nur ganz wenige Einschränkungen bzw. Ausnahmen des Widerrufsrechtes. Ein Händler darf dieses Recht nicht unzulässig einschränken und muss grundsätzlich auch Ware zurücknehmen, die nicht mehr originalverpackt ist. Das Widerrufsrecht gilt im übrigen auch für alle Sonderangebote und sonstige Rabattaktionen, obwohl Händler dies manchmal ausschließen.
- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
- Preisangaben müssen klar und transparent sein, Intransparenz bei den Preisangaben ist nicht akzeptabel. Ist die Mehrwertsteuer enthalten, welche Versandkosten werden fällig und sind weitere Zuschläge z.B. für Express-Sendungen oder Nachnahme zu erwarten? Wenn keine Versandkosten genannt werden oder deren Berechnung unklar ist, warten meist böse Überraschungen auf den Kunden.
- Der Anbieter eines Online-Shops muss klar erkennbar sein, wer Angaben verschleiert, hat meist einen Grund dafür. Wenn die Hinweise zum Verkäufer nur versteckt oder gar nicht auffindbar sind, ist allergrößte Vorsicht geboten. Größte Vorsicht ist auch dann angebracht, wenn zur Firma weder ein Name noch eine Postfachanschrift genannt werden.
- Bevor Sie in einem Online-Shop einkaufen, sollten Sie sich über Ihren Geschäftspartner genau informieren und dessen Angaben sorgfältig überprüfen. Lesen Sie die verfügbaren Informationen zum Unternehmen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauestens durch. Prüfen Sie auch, ob alle notwenigen Kontaktdaten angegeben sind.
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